Berechnung i. d. R. als Zeithonorar (Stundensatz). Der für die
Berechnung des Zeithonorars anzusetzende Stundensatz ist
abgeleitet aus dem Stundensatz, den das Bayerische Staatsministerium des Inneren nach der Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen (ZustVBau) für Amtshandlungen im Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO) bekannt gibt. Oder auch nach individueller Vereinbarung zum Festpreis.
Die Honorarvereinbarung ist Bestandteil unseres schriftlichen Sachverständigenvertrages. Bitte fragen Sie hierzu unverbindlich an.