HONORAR - Bekanntmachung

Berechnung i. d. R. als Zeithonorar (Stundensatz). Der für die

Berechnung des Zeithonorars anzusetzende Stundensatz ist

abgeleitet aus dem Stundensatz, den das Bayerische Staatsministerium des Inneren nach der Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen (ZustVBau) für Amtshandlungen im Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO) bekannt gibt. Oder auch nach individueller Vereinbarung zum Festpreis.

 

 

Die Honorarvereinbarung ist Bestandteil unseres schriftlichen Sachverständigenvertrages. Bitte fragen Sie hierzu unverbindlich an.

Stefan Schwab

 

Dipl. Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten
und unbebauten Grundstücken

Zertifizierter Immobiliengutachter

DIN EN ISO/IEC 17024
Fachwirt in der Grundstücks- und
Wohnungswirtschaft (IHK)
Immobilienwirt (Dipl. VWA Freiburg)

https://sachverstaendigenbuero-schwab.de 

svb-schwab@t-online.de

 

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